Rechtsanwalt Dr. Horstmann berät
und übernimmt Verteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts
und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger
liegen im Betäubungsmittelrecht, in Wirtschafts-, Kapital-
und Jugendstrafsachen.
Die Erfahrung strafrechtlicher Verfolgung durch Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht ausgesetzt zu sein, ist für
den Betroffenen nicht selten existenzgefährdend und verstärkt
die Lebenskrise, die hiermit regelmäßig einhergeht.
In komplexen Konfliktlagen ist neben juristischem Sachverstand
immer auch soziale Kompetenz gefordert.
Herr Rechtsanwalt Dr. Horstmann besitzt seit dem Jahre 2008 die Anerkennung als Fachanwalt für Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Mitgliedschaften:
Düsseldorfer AnwaltVerein im Deutschen AnwaltVerein
(DAV)
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Veröffentlichungen:
Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen,
in: Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Band
40, Duncker & Humblot Verlag, Berlin, 2002
Notfalltelefon (bei Verhaftung, Durchsuchung etc.) 0172 /
48 48 440
www.ra-horstmann.de
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